Schädlingsbekämpfung in Unternehmen ist essenziell

Schädlingsbekämpfung in Unternehmen ist essenziell

Es gibt Dinge über die Unternehmer nicht gern sprechen und eines davon sind Schädlinge im Betrieb. Diese möchte jeder natürlich so schnell wie möglich wieder loswerden, denn viele Arten von Schädlingen die in den städtischen Umgebungen vorkommen, übertragen Krankheiten, kontaminieren, verbrauchen Lebensmittel und versursachen physische Schäden an Produkten und Gebäuden.

Von der WHO werden über 30 wichtige pathogene Bakterien, Viren, Helminthn und Protozonen aufgelistet, die ausschließlich von Nagetieren und ihren Ektoparasiten verbreitet werden. Doch nicht nur Nagetiere stellen eine gesundheitliche und wirtschaftliche Bedrohung dar, sondern auch andere Schädlinge wie Kakerlaken, Vögel, Insekten, Flöhe, Fliegen und Zecken. Eine ideale Umgebung für viele dieser Schädlinge bieten Gebäude in allen Sektoren. Davon sind Krankenhäuser, Lebensmittelhersteller, Lagerhäuser, Bildungseinrichtungen, Hotels, Restaurants, Produktionsstätten, Büros und Wohnunterkünfte nicht ausgeschlossen.

Schädlinge im Betrieb – Eigenregie ist ein No-Go

Ohne Frage stellen Schädlinge im Betrieb eine großes Problem dar, wie die Profis der Schädlingsbekämpfer Frankfurt und ihre Kollegen bundesweit aus Erfahrung wissen. Allerdings bleibt die Frage, wie es möglich ist, den unbeliebten Mitbewohnern auf den Leib zu rücken: In Eigenregie oder doch besser mithilfe eines professionellen Schädlingsbekämpfers?

Diese Frage wird mit einem Blick auf die gesetzlichen Regulierungen schnell beantwortet. Denn in den Betrieben, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, ist die Schädlingsbekämpfung in Eigenregie stark durch den Gesetzgeber eingeschränkt. So sind nur gelegentliche Bekämpfungsmaßnahmen im geringen Umfang erlaubt. Das bedeutet, dass im Bedarfsfall ein gebrauchsfertiges Kurzzeitmittel gezielt in begrenzten Bereichen eingesetzt werden darf. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die Lebensmittel oder die sogenannten Bedarfsgegenstände nicht mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel in Kontakt kommen bzw. verunreinigt werden dürfen. Nicht gestattet sind giftige oder sehr giftige Mittel sowie Mittel, die das Tragen einer Atemschutzmaske während des Einsatzes erfordern.

Auch Ganzraumbehandlungen sind nicht erlaubt ebenso wie der Einsatz von Präparaten mit Langzeitwirkung. Ebenfalls verboten ist die Bekämpfung von eingenisteten Hygieneschädlingen wie Nager und Schaben. Möchte ein Unternehmer die Bekämpfung in Eigenregie durchführen, dann sollte er über eine gewisse Sachkenntnis über Schädlinge und Wirkstoffe verfügen. In der Regel verfügen die Unternehmer nicht über dieses notwendige Wissen.

Unternehmer, die sich auf der sicheren Seite wissen wollen, die ziehen professionelle Schädlingsbekämpfer zurate.

Vorbeugen ist besser als „heilen“

Wie so oft im Leben gilt auch bei der Schädlingsbekämpfung der Grundsatz, dass es besser ist, vorzubeugen, als später gegen das Übel ankämpfen zu müssen. Es ist möglich, einiges zu tun, um einem Befall vorzubeugen. Dabei ist jedoch das regelmäßige, vorbeugende Aussprühen von leeren Silos eher fragwürdig. Denn die eingesetzten Mittel bekämpfen lediglich die fertig entwickelten Schädlinge und nicht deren Eier und Puppen. Diese Behandlung fällt nach dem Gefahrstoffrecht in den Zuständigkeitsbereich der Profis.

Empfehlenswerter ist es, dass Silos und Förderteile gründlich mechanisch gereinigt werden und die Produktreste sowie die neu angelieferten Chargen eingehend inspiziert werden.

Welche Ursachen führen zum Schädlingsbefall in Lebensmittelbetrieben?

Es gibt viele Gründe die dazu beitragen, dass es zu einem Schädlingsbefall in einem Lebensmittelbetrieb kommen kann:

Eindringen: Durch bauliche Mängel, die am Gebäude bestehen, können Schädlinge eindringen.

Einflug / Zulauf: Durch offene Türen, Fenster und Tore können fliegende Schadinsekten in das Gebäude gelangen. Dies gilt ebenso für Schadnager, die so unbemerkt eindringen.

Einschleppung: Es besteht durch Warenanlieferungen von Verpackungsmaterial, Rohware, Paletten und Leerboxen eine erhebliche Gefahr, dass Schädlinge in den Betrieb gelangen, der bis dato noch keinen Befall hatte.

Organisatorische Mängel: Immer wieder kommt es vor, dass Bereiche und Räume in einem Betrieb nicht mehr genutzt werden – im Innen- sowie im Außenbereich – wo Maschinen und Material jeglicher Art abgestellt werden. Bei diesen Bereichen handelt es sich um kritische Orte, an denen Schädlingen sich aufhalten können, wo sie sich vermehren und/oder Schaden anrichten.

Hygiene: In Bezug auf die Vermehrung von Schädlingen in einem Betrieb spielt die Hygiene eine wichtige Rolle. Zur Fortpflanzung benötigen Schädlinge zwei Dinge: Eine Brutstätte und Nahrung. Je nach Schädling sind diese beiden Dinge jedoch unterschiedlicher Art.

Personal: Bei Betrieben, die über eine hohe Mitarbeiterzahl verfügen, ist unter Umständen eine Einschleppung von Schädlingen durch private Kleidung, Gegenständen und Nahrungsmitteln möglich.

Schädlinge kontrollieren – so funktioniert‘s

Es ist wichtig, dass Unternehmen ein gründliches Schädlingsbekämpfungsprogramm einführen. Denn nur so ist es möglich, das Gebäude vor einem Befall zu schützen, um den Betrieb nach erfolgten Beschränkungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen und wesentliche Vorgänge aufrecht zu erhalten. Dafuer steht eine breite Palette an Maßnahmen zur Auswahl, mit denen es möglich ist, die Räumlichkeiten vor einem Befall zu schützen.

Eine Möglichkeit sind bspw. digitale Lösungen, wie Fernüberwachung von Schädlingen sowie ein 24-Stunden-Warnmeldesystem über Schädlingsaktivitäten. Zudem ist es möglich, Gebäude vor dem Zugang von Schädlingen zu schützen und es werden ungiftige Lösungen angeboten, mit denen Schädlinge sicher entfernt werden können.

Die Verantwortlichkeit für Schädlingsbekämpfung im Betrieb festlegen

In vielen Betrieben wird die Vermeidung von Schädlingsbefall dem Schädlingsbekämpfer aufgetragen. Doch das ist ein Irrtum, denn diese Aufgabe unterliegt den zuständigen Mitarbeitern. In erster Linie ist damit die Qualitätssicherung angesprochen sowie der Hygienebeauftragte. In ihren Aufgabenbereich fallen die o.g. Ursachen. Ihnen obliegt die Verantwortung, die Maßnahmen im Betrieb und beim Personal durchzusetzen, diese kontinuierlich voranzutreiben und zu überwachen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, ein- bis zweimal im Jahr einen Fachmann zu beauftragen, der den Betrieb auf mögliche Schwachstellen inspiziert.

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