Firmenverkauf – was ist das Unternehmen wert?

Firmenverkauf – was ist das Unternehmen wert?

In der Praxis existiert kein objektiver Unternehmenswert. Der Unternehmer, der seine Firma verkaufen will, sieht nicht nur die Sachwerte, sondern auch die Arbeit, die er in sein Unternehmen gesteckt hat. Anders der potenzielle Käufer. Er denkt daran, was er mit dem Unternehmen in Zukunft erwirtschaften kann und wie es ihm möglich ist, den Kaufpreis zu finanzieren. Somit kommen beide zu unterschiedlichen Preis- und Wertvorstellungen, wenn es um den Kaufpreis bei einem GmbH Ankauf geht.

Allerdings gibt es keine verbindliche Vorgehensweise, wenn es darum geht ein Unternehmen zu bewerten. Daher wurden von Wissenschaft und Praxis unterschiedliche Methoden entwickelt, die es ermöglichen den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Wobei jedes dieser Verfahren nur einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des Wertes und damit den Preis geben kann:

  • Ertragswertverfahren
  • Substanzwertverfahren
  • Marktwert

Letztendlich sind es die Profis, die wissen, dass ein klares Bild entstehen kann, wenn mehrere dieser Verfahren angewendet werden und die Ergebnisse dann verglichen werden.

Das Ertragswertverfahren

Ähnlich wie ein Sparkonto oder eine Aktienanlage wird hier das Unternehmen betrachtet. Zu beantworten ist hier die Kernfrage: Welche Rendite wird das Unternehmen in den kommenden Jahren einbringen? Wird diese besser oder schlechter sein als ein Vergleichszinssatz?

Das heißt, dass die erwarteten Gewinne für die nächsten Jahre genommen werden – zumeist für die nächsten drei bis fünf Jahre – und diese werden dann in ein Verhältnis zu dem sogenannten Kapitalisierungszinsfuß gestellt. Der Kapitalisierungszinssatz entspricht der Rendite einer vergleichbaren Anlage plus einem Risikozuschlag für die höheren Gefahren der unternehmerischen Situation – plus einem Zuschlag. Dieser berücksichtigt, dass die Anlage nur schwer veräußerbar ist minus der erwartenden Inflation.

Die Substanzwerte des Unternehmens sind hier nicht einberechnet, da diese benötigt werden, um die errechneten Gewinne zu erzielen. Allerdings werden die nicht betriebsnotwendigen Anlagen noch selbstständig errechnet und dann dem Ertragswert hinzugefügt.

Das Substanzwertverfahren

Der Verkehrswert des Firmenvermögens, also der Marktwert aller Geräte, Vorräte und anderer Dinge abzüglich der Verbindlichkeiten (Schulden) entsprechen dem Substanzwert. Dieses Verfahren ist bewährt, aber dient eher als Richtlinie für kleine Betriebe mit teuren Maschinen oder Immobilien – die immateriellen Werte, wie motivierte Mitarbeiter werden hier nicht mit einbezogen.

Der Marktwert

Ein dritter Ansatz für die Wertermittlung ist der Marktwert. Dieser ergibt sich aus dem Spiel von Angebot und Nachfrage als Gleichgewichtspreis. Der Börsenwert ist dies bei den börsennotierten Unternehmen. In Hinsicht auf andere Unternehmen können börsennotierte Unternehmen oder Betriebe in jüngster Vergangenheit übernommen wurden (gleiche Branche und Größe) einen Anhaltspunkt für die Wertermittlung geben.

Abhängig ist die Unternehmensbewertung von vielen Faktoren. Selbst die Wahl des Verfahrens ist nicht immer eindeutig. Kammern, die Bank, Steuer- und Unternehmensberater sowie Wirtschaftsprüfer bieten bei der Ermittlung des Unternehmenswertes Hilfestellung. Geht es um die Auswahl eines externen Beraters für die Unternehmensbewertung, ist neben der Erfahrung in Bewertungen auch die Kenntnis über die Marktsituation der Unternehmen aus der Branche wichtig.

Andere Methoden, um den Firmenwert zu ermitteln

Neben den drei oben genannten Methoden zur Unternehmenswertermittlung gibt es noch weitere Methoden, die weit verbreitet sind.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren

Bei der Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, nutzen die Finanzämter für die Wertermittlung das sogenannte vereinfachte Ertragsverfahren. Dafür wird das durchschnittliche Betriebsergebnis der letzten drei Jahre mit einem Faktor multipliziert – dieser wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

Vergleichswertverfahren

Der Wert wird bei dieser Methode mit Vergleichsdaten ermittelt. Besonders in den Branchen, wo Verkäufe häufig vorkommen, kennen die Verbände oder Kammern das Vergleichswertverfahren. So kann bspw. bei einer Anwaltskanzlei der Jahresumsatz hinzugezogen werden, während es bei einer Versicherungsagentur die Prämieneinnahmen sind. Diese Methode ist einfach anzuwenden, wobei Preise, die über den branchenüblichen liegen, gute Argumente erfordern.

AWH-Verfahren

Von der Arbeitsgemeinschaft ermittelnder Betriebsberater im Handwerk (AWH) wurde ein Modell speziell für Handwerksfirmen ermittelt. Dieses Modell berücksichtigt die Besonderheiten von Klein- und Mittelbetrieben wie die Bedeutung der Inhaber für den Unternehmenserfolg sowie die Verflechtung von Privat- und Firmenvermögen. Von Banken wird das AWH-Verfahren als Finanzierungsgrundlage akzeptiert.

Praktikermethode

Dabei handelt es sich um eine recht pragmatische Methode, von der sowohl die Substanz als auch die Gewinnaussichten eines Unternehmens berücksichtigt werden. Zum einen wird hier der Substanzwert genutzt (Umlauf- und Anlagevermögen) minus der latenten Steuerlast. Dann wird der Ertragswert der letzten beiden Geschäftsjahre hinzugerechnet und der der Schnitt errechnet.

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